GUT­ACHTEN ZU DEN AUS­WIR­KUNGEN EINES FACTORY OUTLET CENTERS

Factory Outlet Center lösen regel­mäßig Debatten über deren Aus­wir­kungen auf gewachsene Innen­städte aus und oft ent­scheiden Gerichte über deren Zuläs­sigkeit. Auch im Fall des Halle-Leipzig The Style Outlets klagten mehrere Städte im Umfeld gegen die Bau­ge­neh­migung des Landkreises.

Die GMA war in diesem Ver­fahren als unab­hän­giger Sach­ver­stän­diger beteiligt und bewertete die Aus­wir­kungen des FOC auf die zen­tralen Ver­sor­gungs­be­reiche in den umlie­genden Städten. Das Ergebnis: Das Gericht schloss sich den Ergeb­nissen des Sach­ver­stän­di­gen­gut­achtens an.

Seit Eröffnung des Outlets über­prüft die GMA nun jährlich im Rahmen eines Moni­to­rings die tat­sächlich zu beob­ach­tenden Aus­wir­kungen des FOC.

DAS HALLE-LEIPZIG THE STYLE OUTLET

Das Halle-Leipzig The Style Outlet wurde durch die Umstruk­tu­rierung eines bestehenden Ein­kaufs­zen­trums rea­li­siert. Es umfasst aktuell rd. 80 Mar­ken­shops aus dem Out­let­be­reich und zieht jährlich mehr als eine Million Men­schen an.

DIE UMSETZUNG

Im April 2012 (Urteil vom 24.04.2012; Az.: 2 A 169/11 und 2 A 189/11) lehnte das Ver­wal­tungs­ge­richt Halle die Klagen der Städte Leipzig und Dessau-Roßlau gegen den Umbau des Prima Ein­kaufs Parks (PEP) Brehna in ein Factory Outlet Center nach münd­licher Ver­handlung ab. Die GMA war in diesem Ver­fahren als unab­hän­giger Sach­ver­stän­diger vom Land­kreis Anhalt-Bit­terfeld beauf­tragt worden, die durch die Umstruk­tu­rierung des PEP Brehna in ein FOC ggf. aus­ge­lösten Rück­wir­kungen auf zen­trale Ver­sor­gungs­be­reiche nach § 34 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten.

Hierfür hat die GMA zunächst umfang­reiche Daten­er­he­bungen im Großraum Halle/Leipzig durch­ge­führt, die Situation des Ein­zel­handels in den zen­tralen Lagen der unter­suchten Städte aus städ­te­bau­licher Per­spektive vor dem Hin­ter­grund mög­licher Vor­schä­di­gungen beleuchtet und auf

Basis eines eigens für Factory Outlet Center ent­wi­ckelten Pro­gno­se­mo­dells die Aus­wir­kungen auf den Ein­zel­handel in der Region ermittelt. Darüber hinaus führte die GMA im Rahmen eines Dia­log­ver­fahrens Gespräche mit den jewei­ligen Ver­wal­tungen, um mög­liche Pro­jekt­pla­nungen und Pro­blem­lagen vor Ort zu dis­ku­tieren. Aus den Ergeb­nissen der Gespräche, den Erkennt­nissen vor Ort und den ermit­telten Umsat­zum­ver­tei­lungs­ef­fekten wurde für jeden Standort bewertet, inwiefern es zu einem „Umschlagen“ von wirt­schaft­lichen bzw. mone­tären Umsatz­ver­lusten in städ­te­baulich rele­vante Aus­wir­kungen gemäß § 34 Abs. 3 BauGB kommen würde.

In der dar­auf­fol­genden gericht­lichen Über­prüfung des Sach­ver­halts vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Halle beschei­nigten die Richter der GMA, eine fun­dierte, nach­voll­ziehbare und belastbare Pro­gnose der durch das Vor­haben aus­ge­lösten Aus­wir­kungen erstellt zu haben, und bestä­tigten damit die Vor­ge­hens­weise und metho­dische Kom­petenz der GMA. Das von der Stadt Dessau-Roßlau ein­ge­brachte „Gegen­gut­achten“ konnte nach Ansicht des VG Halle hin­gegen keine sub­stan­ziell neuen Erkennt­nisse zum Sach­verhalt bei­tragen, sodass das Gericht sich schließlich im Wesent­lichen der Bewertung der GMA anschloss.

Nun über­prüft die GMA jähr­liche im Rahmen eines Moni­to­rings die Ent­wick­lungen in den umlie­genden zen­tralen Ver­sor­gungs­be­reichen. Bislang konnten keine auf das FOC zurück­zu­füh­renden Aus­wir­kungen fest­ge­stellt werden.

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