GUTACHTEN ZU DEN AUSWIRKUNGEN EINES FACTORY OUTLET CENTERS
Factory Outlet Center lösen regelmäßig Debatten über deren Auswirkungen auf gewachsene Innenstädte aus und oft entscheiden Gerichte über deren Zulässigkeit. Auch im Fall des Halle-Leipzig The Style Outlets klagten mehrere Städte im Umfeld gegen die Baugenehmigung des Landkreises.
Die GMA war in diesem Verfahren als unabhängiger Sachverständiger beteiligt und bewertete die Auswirkungen des FOC auf die zentralen Versorgungsbereiche in den umliegenden Städten. Das Ergebnis: Das Gericht schloss sich den Ergebnissen des Sachverständigengutachtens an.
Seit Eröffnung des Outlets überprüft die GMA nun jährlich im Rahmen eines Monitorings die tatsächlich zu beobachtenden Auswirkungen des FOC.
DIE UMSETZUNG
Im April 2012 (Urteil vom 24.04.2012; Az.: 2 A 169/11 und 2 A 189/11) lehnte das Verwaltungsgericht Halle die Klagen der Städte Leipzig und Dessau-Roßlau gegen den Umbau des Prima Einkaufs Parks (PEP) Brehna in ein Factory Outlet Center nach mündlicher Verhandlung ab. Die GMA war in diesem Verfahren als unabhängiger Sachverständiger vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld beauftragt worden, die durch die Umstrukturierung des PEP Brehna in ein FOC ggf. ausgelösten Rückwirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten.
Hierfür hat die GMA zunächst umfangreiche Datenerhebungen im Großraum Halle/Leipzig durchgeführt, die Situation des Einzelhandels in den zentralen Lagen der untersuchten Städte aus städtebaulicher Perspektive vor dem Hintergrund möglicher Vorschädigungen beleuchtet und auf
Basis eines eigens für Factory Outlet Center entwickelten Prognosemodells die Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Region ermittelt. Darüber hinaus führte die GMA im Rahmen eines Dialogverfahrens Gespräche mit den jeweiligen Verwaltungen, um mögliche Projektplanungen und Problemlagen vor Ort zu diskutieren. Aus den Ergebnissen der Gespräche, den Erkenntnissen vor Ort und den ermittelten Umsatzumverteilungseffekten wurde für jeden Standort bewertet, inwiefern es zu einem „Umschlagen“ von wirtschaftlichen bzw. monetären Umsatzverlusten in städtebaulich relevante Auswirkungen gemäß § 34 Abs. 3 BauGB kommen würde.
In der darauffolgenden gerichtlichen Überprüfung des Sachverhalts vor dem Verwaltungsgericht Halle bescheinigten die Richter der GMA, eine fundierte, nachvollziehbare und belastbare Prognose der durch das Vorhaben ausgelösten Auswirkungen erstellt zu haben, und bestätigten damit die Vorgehensweise und methodische Kompetenz der GMA. Das von der Stadt Dessau-Roßlau eingebrachte „Gegengutachten“ konnte nach Ansicht des VG Halle hingegen keine substanziell neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt beitragen, sodass das Gericht sich schließlich im Wesentlichen der Bewertung der GMA anschloss.
Nun überprüft die GMA jährliche im Rahmen eines Monitorings die Entwicklungen in den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen. Bislang konnten keine auf das FOC zurückzuführenden Auswirkungen festgestellt werden.
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