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LEISTUNGEN
Unsere Sachverständigen sind zertifizierte Gutachter, deren Qualitätsanforderungen von unabhängigen Stellen regelmäßig überwacht werden (über Fortbildungen und Überwachungsgutachten). Dadurch ist gewährleistet, dass die Gutachten auch vor Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Für Kommunen
STÄDTEBAULICHE BEWERTUNG
In Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen unterstützen wir Sie mit der Wertermittlung
- von Anfangswerten und Endwerten (Zustand vor und nach der Sanierung bzw. Entwicklung) zur Ermittlung der sanierungsbedingten (bzw. entwicklungsbedingten) Bodenwerterhöhung — Anfangs- und Endwertgutachten
- sowie von sanierungsunbeeinflussten (bzw. entwicklungsunbeeinflussten) Werten und Neuordnungswerten zur Ermittlung der Werte bei An- und Verkauf von Grundstücken.
Die Gutachten dienen als Grundlage u. a. für die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen oder Ablösebeträgen (§154 BauGB) oder können für Preisprüfungen (§153 BauGB) herangezogen werden.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Der Immobilienwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wertermittlungsanlässe die wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die GMA ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung) auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objektanalyse und einer detaillierten Bewertung der wertbestimmenden Parameter im Rahmen eines ausführlichen Wertgutachtens nach ImmoWertV und einschlägiger Bewertungsgrundsätze.
Für Geschäfts- und Privatkunden
Der Immobilienwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wertermittlungsanlässe die wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die GMA ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie (Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung) auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objektanalyse und einer detaillierten Bewertung der wertbestimmenden Parameter im Rahmen eines ausführlichen Wertgutachtens nach ImmoWertV und einschlägiger Bewertungsgrundsätze.
GRUNDSTEUERGUTACHTEN
Im Rahmen der Neuberechnung der Grundsteuer haben die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg inzwischen ihre Grundsteuerwertbescheide erhalten. Ist Ihr Grundsteuerwert aus Ihrer Sicht zu hoch, haben Sie die Möglichkeit durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen. Damit kann die Feststellung eines korrigierten Grundsteuerwerts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
WERTINDIKATION (KURZGUTACHTEN)
Sie benötigen eine schnelle, fundierte Ersteinschätzung zum Wert Ihrer Immobilie (Wohnimmobilien), möchten aber (noch) kein Vollgutachten beauftragen? Dann hilft Ihnen ein Kurzgutachten, das den Marktwert ohne Objektbesichtigung individuell schätzt. Die Genauigkeit geht über rein datenbankbasierte Onlinebewertungstools hinaus. Dies ist dann sinnvoll, wenn Ihre Immobilie keine größeren wertbeeinflussenden Besonderheiten aufweist.
HIER GEHTS ZU DEN SUCCESS STORIES
IHR ANSPRECHPARTNER
FABIAN HEUMANN
Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten | Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) — DIN EN ISO/IEC 17024
Tel 07141 9360 — 0
fabian.heumann@gma.biz