IMMO­BI­LI­EN­BE­WERTUNG

Die GMA verfügt über jahr­zehn­te­lange Erfahrung in der Analyse und Bewertung von Immo­bilien und Immo­bi­li­en­märkten. Wir unter­stützen Kom­munen gut­ach­terlich bei der Wert­ermittlung für An- und Ver­kaufs­ent­schei­dungen sowie in kom­plexen Wert­ermitt­lungs­fragen wie bei­spiels­weise der sanie­rungs­be­dingten Boden­wert­stei­gerung. Grund­stücks­ei­gen­tümer pro­fi­tieren von sach­ver­stän­digen und rechts­si­cheren Verkehrswertgutachten. 

MARKT & STANDORT > OBJEKT > WERT

Unser Bera­tungs­ansatz ist die ganz­heit­liche Betrachtung von Markt, Standort, Objekt und Wert. Abge­si­cherte Analyse- und Bewer­tungs­me­thoden und eigene Daten­banken gewähr­leisten belastbare Ergeb­nisse für Ihren Wert­ermitt­lungs­anlass und einen schnellen Zugang zu allen rele­vanten Infor­ma­tionen. Unsere Immo­bi­li­en­be­wertung erfolgt sach­ver­ständig und rechtssicher.

Unsere Sach­ver­stän­digen sind zer­ti­fi­zierte Gut­achter, deren Qua­li­täts­an­for­de­rungen von unab­hän­gigen Stellen regel­mäßig über­wacht werden (über Fort­bil­dungen und Über­wa­chungs­gut­achten). Dadurch ist gewähr­leistet, dass die Gut­achten auch vor Behörden und Gerichten aner­kannt werden.

Für Kom­munen

STÄD­TE­BAU­LICHE BEWERTUNG

In Sanie­rungs­ge­bieten und Ent­wick­lungs­be­reichen unter­stützen wir Sie mit der Wertermittlung

  • von Anfangs­werten und End­werten (Zustand vor und nach der Sanierung bzw. Ent­wicklung) zur Ermittlung der sanie­rungs­be­dingten (bzw. ent­wick­lungs­be­dingten) Boden­wert­erhöhung — Anfangs- und Endwertgutachten
  • sowie von sanie­rungs­un­be­ein­flussten (bzw. ent­wick­lungs­un­be­ein­flussten) Werten und Neu­ord­nungs­werten zur Ermittlung der Werte bei An- und Verkauf von Grundstücken.

Die Gut­achten dienen als Grundlage u. a. für die Ermittlung von Aus­gleichs­be­trägen oder Ablö­se­be­trägen (§154 BauGB) oder können für Preis­prü­fungen (§153 BauGB) her­an­ge­zogen werden.

zur Success Story

VER­KEHRS­WERT­GUT­ACHTEN

Der Immo­bi­li­enwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wert­ermitt­lungs­an­lässe die wesent­liche Ent­schei­dungs­grundlage. Die GMA ermittelt den Ver­kehrswert (Marktwert) einer Immo­bilie (Wohnen, Gewerbe, Misch­nutzung) auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objekt­analyse und einer detail­lierten Bewertung der wert­be­stim­menden Para­meter im Rahmen eines aus­führ­lichen Wert­gut­achtens nach Immo­WertV und ein­schlä­giger Bewertungsgrundsätze.

zur Success Story

Für Geschäfts- und Privatkunden

VER­KEHRS­WERT­GUT­ACHTEN

Der Immo­bi­li­enwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wert­ermitt­lungs­an­lässe die wesent­liche Ent­schei­dungs­grundlage. Die GMA ermittelt den Ver­kehrswert (Marktwert) einer Immo­bilie (Wohnen, Gewerbe, Misch­nutzung) auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objekt­analyse und einer detail­lierten Bewertung der wert­be­stim­menden Para­meter im Rahmen eines aus­führ­lichen Wert­gut­achtens nach Immo­WertV und ein­schlä­giger Bewertungsgrundsätze.

GRUND­STEU­ER­GUT­ACHTEN

Im Rahmen der Neu­be­rechnung der Grund­steuer haben die Grund­stücks­ei­gen­tümer in Baden-Würt­temberg inzwi­schen ihre Grund­steu­er­wert­be­scheide erhalten. Ist Ihr Grund­steu­erwert aus Ihrer Sicht zu hoch, haben Sie die Mög­lichkeit durch ein qua­li­fi­ziertes Gut­achten einen nied­ri­geren tat­säch­lichen Wert nach­zu­weisen. Damit kann die Fest­stellung eines kor­ri­gierten Grund­steu­er­werts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

WERT­IN­DI­KATION (KURZ­GUT­ACHTEN)

Sie benö­tigen eine schnelle, fun­dierte Erst­ein­schätzung zum Wert Ihrer Immo­bilie (Wohn­im­mo­bilien), möchten aber (noch) kein Voll­gut­achten beauf­tragen? Dann hilft Ihnen ein Kurz­gut­achten, das den Marktwert ohne Objekt­be­sich­tigung indi­vi­duell schätzt. Die Genau­igkeit geht über rein daten­bank­ba­sierte Online­be­wer­tungs­tools hinaus. Dies ist dann sinnvoll, wenn Ihre Immo­bilie keine grö­ßeren wert­be­ein­flus­senden Beson­der­heiten aufweist.

HIER GEHTS ZU DEN SUCCESS STORIES

IHR ANSPRECH­PARTNER

FABIAN HEUMANN

FABIAN HEUMANN

Dipl. Sach­ver­stän­diger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbe­bauten Grund­stücken, für Mieten und Pachten | Zer­ti­fi­zierter Immo­bi­li­en­gut­achter DIAZert (LS) — DIN EN ISO/IEC 17024

Tel 07141 9360 — 0
fabian.heumann@gma.biz