EINZELHANDELSERHEBUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Von Oktober 2023 bis August 2024 führte die GMA im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein eine umfassende Erhebung des gesamten Einzelhandels im nördlichsten Bundesland durch. Dadurch erhält die Landesplanung einen aktuellen Überblick über die Einzelhandelsausstattung, die Standortlagen der Einzelhandelsbetriebe und die Leerstandsituation in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins.

DIE UMSETZUNG
Die erhobenen Daten sollen den Städten und Gemeinden als Grundlage dienen, ihre eigenen Stärken und Schwächen im Einzelhandel zu analysieren und gegebenenfalls gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Für alle zentralen Orte wird ein kommunales Einzelhandelskonzept zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung empfohlen. In kleineren Gemeinden, in denen die Nahversorgung im Fokus steht, kann ein kompakteres Nahversorgungskonzept von Vorteil sein, das sich auf die räumliche Steuerung der Nahversorgung konzentriert. Ebenso können Innenstadtkonzepte und ein gesamtstädtisches Stadtmarketing, gegebenenfalls mit Leerstandsmanagement, sinnvoll sein. Auch die Instrumente der Landesplanung lassen sich anhand der Daten überprüfen.
Transparente Beteiligungsprozesse und eine kontinuierliche Begleitung dieser Maßnahmen sind hierbei von großer Bedeutung. Für Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern kommt in Abhängigkeit vom Wettbewerbsumfeld auch eine eigenständige Nahversorgung durch kleinere Lebensmittelfrischemärkte oder Discounter infrage. In Gemeinden ohne größere Lebensmittelanbieter können auch autonome Nahversorgungsangebote wie 24-Stunden-Betriebe potenziell von Interesse sein.
Den ausführlichen Bericht zur „Einzelhandelserfassung Schleswig-Holstein 2024“ finden Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein, unter diesem Link kostenlos zum Download (die Datei ist barrierefrei).
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