FÜR EINEN TRANSPARENTEN MIETWOHNUNGSMARKT
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach § 558d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter:innen und der Mieter:innen anerkannt worden ist. Mietspiegel schaffen Markttransparenz und tragen zum Rechtsfrieden in Gemeinden bei. Sie geben das Mietniveau in einer Gemeinde wider und schaffen Orientierung für Mieter:innen und Vermieter:innen. Deshalb hat sich die Gemeinde Taufkirchen für die erstmalige Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels entschieden. Auch der Mieterverein München und Haus & Grund München Süd-Ost unterstützen die Erstellung.
Mietspiegelbefragung
Nehmen Sie hier an der Online-Befragung teil
Sie benötigen hierzu Ihren Zugangsschlüssel. Diesen finden Sie auf dem Anschreiben oder dem Papierfragebogen.
Den Online-Fragebogen können Sie hier ausfüllen.
FAQ
Warum ein Mietspiegel?
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Durch ihn wird die marktübliche Miethöhe (“ortsübliche Vergleichsmiete”) ermittelt und eine gute Orientierungshilfe für die Einstufung einer Wohnung geschaffen. Die Gemeinde Taufkirchen hat daher die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschlossen. Die GMA wurde damit beauftragt, den Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen.
Der Mietspiegel wird gemeinsam mit dem Mieterverein München und Haus & Grund München Süd-Ost entwickelt, die die Erstellung begleiten.
Ist die Teilnahme an der Befragung verpflichtend?
Ja, seit Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes besteht eine Auskunftspflicht für Mietspiegelbefragungen. Der Fragebogen kann von jeder volljährigen Person ausgefüllt werden, die zuverlässig Angaben zum Mietverhältnis und zur Wohnung treffen kann. Sollten Sie eine Einladung für die Mietspiegelbefragung erhalten haben, müssen Sie den Fragebogen rechtzeitig, mit korrekten Angaben und vollständig ausfüllen.
Welche Angaben werden abgefragt?
Neben Fragen dazu, ob Ihre Wohnung mietspiegelrelevant ist, werden verschiedene Fragen zur Wohnungsgröße, zu Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie zur Miethöhe gestellt.
Welche Mietverhältnisse werden erfasst?
Für die Erstellung eines Mietspiegels gibt es gesetzliche Vorgaben. So dürfen nur solche Mieten im Mietspiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Daneben wird nur der freifinanzierte Mietwohnungsmarkt durch den Mietspiegel abgebildet. Beispielsweise werden preisgebundene Wohnungen (z. B. Sozialwohnung) oder Wohnungen in Heimen aus der Erhebung ausgeschlossen, da die Vertragsgestaltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeigneten Vergleichsmaßstab für einen Mietspiegel darstellt.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die erfassten Daten werden ausschließlich für die Erstellung des Mietspiegels in Taufkirchen genutzt. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und lediglich aggregiert betrachtet. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten wird gewährleistet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen. Alle Mitarbeiter:innen der GMA wurden schriftlich auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Mit dem Zugangsschlüssel kann ausgeschlossen werden, dass Wohnungen doppelt in die Erhebung eingehen. Nach der Prüfung wird der Zugangsschlüssel gelöscht. Eine Zuordnung der Mietdaten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.
IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DEN MIETSPIEGEL

STEFAN BEER
Gemeinde Taufkirchen
Tel 089 / 666 722 — 200
beer@meintaufkirchen.de

FABIAN HEUMANN
Projektleiter GMA
Tel …
fabian.heumann@gma.biz