Qua­li­fi­zierter Miet­spiegel Taufkirchen

Die Gemeinde Tauf­kirchen erstellt erst­malig einen qual­li­fi­zierten Miet­spiegel. Der Miet­spiegel trägt dazu bei, den Miet­woh­nungs­markt in der Gemeinde trans­parent zu machen und leistet einen Beitrag zum Rechtsfrieden. 

FÜR EINEN TRANS­PA­RENTEN MIETWOHNUNGSMARKT

 

Ein qua­li­fi­zierter Miet­spiegel ist nach § 558d BGB ein Miet­spiegel, der nach aner­kannten wis­sen­schaft­lichen Grund­sätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Inter­es­sen­ver­tretern der Vermieter:innen und der Mieter:innen aner­kannt worden ist. Miet­spiegel schaffen Markt­trans­parenz und tragen zum Rechts­frieden in Gemeinden bei. Sie geben das Miet­niveau in einer Gemeinde wider und schaffen Ori­en­tierung für Mieter:innen und Vermieter:innen. Deshalb hat sich die Gemeinde Tauf­kirchen für die erst­malige Erstellung eines qua­li­fi­zierten Miet­spiegels ent­schieden. Auch der Mie­ter­verein München und Haus & Grund München Süd-Ost unter­stützen die Erstellung.

Miet­spie­gel­be­fragung

Nehmen Sie hier an der Online-Befragung teil

Sie benö­tigen hierzu Ihren Zugangs­schlüssel. Diesen finden Sie auf dem Anschreiben oder dem Papierfragebogen.

Den Online-Fra­ge­bogen können Sie hier ausfüllen.

FAQ

Warum ein Mietspiegel?

Ein qua­li­fi­zierter Miet­spiegel sorgt für Trans­parenz auf dem Miet­woh­nungs­markt und schafft Rechts­si­cherheit. Durch ihn wird die markt­üb­liche Miethöhe (“orts­üb­liche Ver­gleichs­miete”) ermittelt und eine gute Ori­en­tie­rungs­hilfe für die Ein­stufung einer Wohnung geschaffen. Die Gemeinde Tauf­kirchen hat daher die Erstellung des qua­li­fi­zierten Miet­spiegels nach § 558d des Bür­ger­lichen Gesetz­buches (BGB) beschlossen. Die GMA wurde damit beauf­tragt, den Miet­spiegel nach aner­kannten wis­sen­schaft­lichen Grund­sätzen zu erstellen.

Der Miet­spiegel wird gemeinsam mit dem Mie­ter­verein München und Haus & Grund München Süd-Ost ent­wi­ckelt, die die Erstellung begleiten.

Ist die Teil­nahme an der Befragung verpflichtend?

Ja, seit Inkraft­treten des Miet­spie­gel­re­form­ge­setzes besteht eine Aus­kunfts­pflicht für Miet­spie­gel­be­fra­gungen. Der Fra­ge­bogen kann von jeder voll­jäh­rigen Person aus­ge­füllt werden, die zuver­lässig Angaben zum Miet­ver­hältnis und zur Wohnung treffen kann. Sollten Sie eine Ein­ladung für die Miet­spie­gel­be­fragung erhalten haben, müssen Sie den Fra­ge­bogen recht­zeitig, mit kor­rekten Angaben und voll­ständig ausfüllen.

Welche Angaben werden abgefragt?

Neben Fragen dazu, ob Ihre Wohnung miet­spie­gel­re­levant ist, werden ver­schiedene Fragen zur Woh­nungs­größe, zu Art, Aus­stattung, Beschaf­fenheit und Lage der Wohnung sowie zur Miethöhe gestellt.

Welche Miet­ver­hält­nisse werden erfasst?

Für die Erstellung eines Miet­spiegels gibt es gesetz­liche Vor­gaben. So dürfen nur solche Mieten im Miet­spiegel erfasst werden, die in den letzten sechs Jahren ver­einbart oder, von Betriebs­kos­ten­er­hö­hungen abge­sehen, geändert worden sind. Daneben wird nur der frei­fi­nan­zierte Miet­woh­nungs­markt durch den Miet­spiegel abge­bildet. Bei­spiels­weise werden preis­ge­bundene Woh­nungen (z. B. Sozi­al­wohnung) oder Woh­nungen in Heimen aus der Erhebung aus­ge­schlossen, da die Ver­trags­ge­staltung hier vom Üblichen abweicht und deshalb keinen geeig­neten Ver­gleichs­maßstab für einen Miet­spiegel darstellt.

Wie wird der Daten­schutz gewährleistet?

Die erfassten Daten werden aus­schließlich für die Erstellung des Miet­spiegels in Tauf­kirchen genutzt. Die Daten werden streng ver­traulich behandelt und lediglich agg­re­giert betrachtet. Der Schutz Ihrer per­sön­lichen Daten wird gewähr­leistet. Infor­ma­tionen zur Ver­ar­beitung Ihrer per­so­nen­be­zo­genen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich hier her­un­ter­laden. Alle Mitarbeiter:innen der GMA wurden schriftlich auf die Ein­haltung des Daten­schutzes verpflichtet.

Mit dem Zugangs­schlüssel kann aus­ge­schlossen werden, dass Woh­nungen doppelt in die Erhebung ein­gehen. Nach der Prüfung wird der Zugangs­schlüssel gelöscht. Eine Zuordnung der Miet­daten zu Ihnen ist dann nicht mehr möglich.

IHRE ANSPRECH­PARTNER FÜR DEN MIETSPIEGEL

STEFAN BEER

STEFAN BEER

Gemeinde Tauf­kirchen

Tel 089 / 666 722 — 200
beer@meintaufkirchen.de

FABIAN HEUMANN

FABIAN HEUMANN

Pro­jekt­leiter GMA

Tel …
fabian.heumann@gma.biz