Ist Ihre Grund­steuer in Ihrem Grund­steu­er­wert­be­scheid zu hoch, benö­tigen Sie ein qua­li­fi­ziertes Gutachten

Im Rahmen der Neu­be­rechnung der Grund­steuer haben die Grund­stücks­ei­gen­tümer in Baden-Würt­temberg inzwi­schen ihre Grund­steu­er­wert­be­scheide erhalten. Ist Ihr Grund­steu­erwert aus Ihrer Sicht zu hoch, sollten Sie jetzt handeln. Denn Sie haben die Mög­lichkeit, durch ein qua­li­fi­ziertes Gut­achten einen nied­ri­geren tat­säch­lichen Wert nach­zu­weisen. Damit kann die Fest­stellung eines kor­ri­gierten Grund­steu­er­werts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden.

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Für Ihr Problem …

Ihre Grund­steuer ist zu hoch?

Der Grund­steu­erwert in Ihrem Grund­steu­er­wert­be­scheid ist die Grundlage für die Berechnung der „neuen“ Grund­steuer, die ab 2025 erhoben wird. Ist dieser Bescheid aus Ihrer Sicht zu hoch, können Sie mittels eines Gut­achtens über­prüfen lassen, ob der tat­säch­liche Wert nied­riger liegt.

Gründe für hohe Grund­steu­er­werte – Sind Sie betroffen?

Der Grund­steu­erwert wird anhand der gesamten Grund­stücks­größe und des Boden­richt­werts berechnet, indem beide Werte mit­ein­ander mul­ti­pli­ziert werden. Da immer die volle Grund­stücks­größe als Berech­nungs­grundlage her­an­ge­zogen wird und Abwei­chungen zwi­schen den Merk­malen des Boden­richt­wert­grund­stücks und Ihrem Grund­stück nicht berück­sichtigt werden, können sich hohe Grund­steu­er­werte v. a. in fol­genden Fällen ergeben:

  • Ihre Grund­stücks­fläche ist sehr groß.
  • Es sind wegen abwei­chenden Grund­stücks­qua­li­täten (z. B. Bau­land­anteil und Gar­ten­land­anteil) unter­schied­liche Boden­werte für Ihr Grund­stück anzusetzen.
  • Es bestehen indi­vi­duelle Belas­tungen Ihres Grund­stücks (z. B. Geh‑, Fahr- und Lei­tungs­rechte oder sonstige Belastungen).

… haben wir die Lösung

Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen

Das Lan­des­grund­steu­er­gesetz ermög­licht Ihnen ein Gut­achten ein­zu­reichen, wenn der tat­säch­liche Wert Ihres Grund­stücks um mehr als 30 % vom ermit­telten Grund­steu­erwert des Finanzamts abweicht. Dies wird in einem ersten Schritt überprüft.

Schritt 2: Qua­li­fi­ziertes Gutachten

Trifft dies zu, können Sie durch ein qua­li­fi­ziertes Gut­achten den Nachweis über einen tat­sächlich nied­ri­geren Wert erbringen. Unsere Sach­ver­stän­digen erfüllen die Vor­aus­set­zungen für die Erstellung eines qua­li­fi­zierten Gut­achtens gemäß Landesgrundsteuergesetz.

Schritt 3: Neuer Grundsteuerwert

Anschließend trifft das Finanzamt auf Grundlage Ihres ein­ge­reichten Gut­achtens die Ent­scheidung über einen ggf. zu kor­ri­gie­renden Grund­steu­erwert. Ob ein anderer Grund­steu­erwert ange­setzt wird, obliegt dem Finanzamt. Eine Gewähr­leistung hierzu können wir nicht übernehmen.

Unser Angebot

Prüfung der Voraussetzungen

Wir über­prüfen, ob der Wert Ihres Grund­stücks mehr als 30 % vom fest­ge­stellten Wert abweicht. Dies erfolgt anhand Ihrer ein­ge­reichten Unterlagen.

Preis: 390 € zzgl. MwSt.

Qua­li­fi­ziertes Gutachten

Wird die 30 %-Grenze über­schritten, bieten wir Ihnen die Erstellung eines qua­li­fi­zierten Gut­achtens an, das den tat­säch­lichen (nied­ri­geren) Bodenwert unter Berück­sich­tigung der wert­be­stim­menden Grund­stücks­merkmale nachweist.

Preis: Sie erhalten ein indi­vi­du­elles Angebot. Die Kosten der Vor­prüfung zur 30 %-Grenze werden redu­zierend berücksichtigt.

Ihre Anfrage

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nach­ste­hende Kon­takt­for­mular. Ihr Grund­stück muss in Baden-Würt­temberg liegen. Land- und forst­wirt­schaftlich genutzte Grund­stücke sind aus­ge­schlossen. Und so geht es nach Ihrer Anfrage weiter:

Anfrage ver­senden Ein­gangs­be­stä­tigung erhalten Angebot erhalten und bestä­tigen Ergebnis bzw. Gut­achten erhalten Zahlung per Rechnung

    Angaben zur Person: 



      



      


      

    Angaben zum Grundstück: 



      

    Bemerkung:


     

    Nach Absenden erhalten Sie eine Ein­gangs­be­stä­tigung. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen zeitnah. Ihre Daten sind dabei stets geschützt. 

    FAQ

    Welches Modell wird in Baden-Würt­temberg zur Berechnung des Grund­steu­er­werts verwendet?

    In Baden-Würt­temberg wird das soge­nannte Boden­wert­modell ange­wendet, bei dem die Grund­steuer aus­schließlich auf Basis der Grund­stücks­fläche und des Boden­richt­werts berechnet wird. Die Bebauung des Grund­stücks spielt dabei keine Rolle. Grund­stücks­fläche und Boden­richtwert werden mit­ein­ander multipliziert.

    Was ist ein Bodenrichtwert?

    Boden­richt­werte geben den Durch­schnittswert für unbe­bauten Grund und Boden pro Qua­drat­meter auf Basis einer Kauf­preis­sammlung wieder. Bei der Ermittlung der Werte werden bei­spiels­weise Lage, Ent­wick­lungs­zu­stand oder Bebau­ungs­mög­lich­keiten berück­sichtigt. Sie werden in  Boden­richt­wert­zonen gebündelt. Der Boden­richtwert einer solchen Zone stellt für eine abgrenzbare, über­wiegend gleich­artige Gruppe von Grund­stücken den Wert des Grund und Bodens dar. Ermittelt werden sie von Gutachterausschüssen.

    Wer kann ein “qua­li­fi­ziertes” Gut­achten erstellen?

    Ein Gut­achten ist dann “qua­li­fi­ziert”, wenn es durch einen Sach­ver­stän­digen mit beson­derer Qua­li­fi­kation erstellt wurde. Das Gut­achten kann also nicht von jedem Gut­achter bzw. Sach­ver­stän­digen erstellt werden. Die besondere Qua­li­fi­kation können bei­spiel­weise Sach­ver­ständige nach­weisen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zer­ti­fi­ziert sind.

    Ist ein Ein­spruch not­wendig, um ein Gut­achten ein­reichen zu können?

    Nein. Eigen­tümer können das Gut­achten im Rahmen der erst­ma­ligen Fest­stellung der Grund­steu­er­werte, aber auch zu einem spä­teren Zeit­punkt für die Zukunft vorlegen.

    Ihr Ansprech­partner

    FABIAN HEUMANN

    FABIAN HEUMANN

    Dipl. Sach­ver­stän­diger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbe­bauten Grund­stücken, für Mieten und Pachten

    Zer­ti­fi­zierter Immo­bi­li­en­gut­achter DIAZert (LS) — DIN EN ISO/IEC 17024