Ist Ihre Grundsteuer in Ihrem Grundsteuerwertbescheid zu hoch, benötigen Sie ein qualifiziertes Gutachten
Im Rahmen der Neuberechnung der Grundsteuer haben die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg inzwischen ihre Grundsteuerwertbescheide erhalten. Ist Ihr Grundsteuerwert aus Ihrer Sicht zu hoch, sollten Sie jetzt handeln. Denn Sie haben die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen. Damit kann die Feststellung eines korrigierten Grundsteuerwerts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden. Ein vorheriger Einspruch ist dazu nicht erforderlich!
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Für Ihr Problem …
Ihre Grundsteuer ist zu hoch?
Der Grundsteuerwert in Ihrem Grundsteuerwertbescheid ist die Grundlage für die Berechnung der „neuen“ Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Ist dieser Bescheid aus Ihrer Sicht zu hoch, können Sie mittels eines Gutachtens überprüfen lassen, ob der tatsächliche Wert niedriger liegt.
Gründe für hohe Grundsteuerwerte – Sind Sie betroffen?
Der Grundsteuerwert wird anhand der gesamten Grundstücksgröße und des Bodenrichtwerts berechnet, indem beide Werte miteinander multipliziert werden. Da immer die volle Grundstücksgröße als Berechnungsgrundlage herangezogen wird und Abweichungen zwischen den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und Ihrem Grundstück nicht berücksichtigt werden, können sich hohe Grundsteuerwerte v. a. in folgenden Fällen ergeben:
- Ihre Grundstücksfläche ist sehr groß.
- Es sind wegen abweichenden Grundstücksqualitäten (z. B. Baulandanteil und Gartenlandanteil) unterschiedliche Bodenwerte für Ihr Grundstück anzusetzen.
- Ihr Grundstück weist eine extreme Hanglage bzw. Topographie oder einen sehr ungünstigen Zuschnitt auf.
- Es bestehen individuelle Belastungen Ihres Grundstücks (z. B. Geh‑, Fahr- und Leitungsrechte, Altlasten, Emissionen).
… haben wir die Lösung
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Das Landesgrundsteuergesetz ermöglicht Ihnen ein Gutachten einzureichen, wenn der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks um mehr als 30 % vom ermittelten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. Dies wird in einem ersten Schritt überprüft.
Schritt 2: Qualifiziertes Gutachten
Trifft dies zu, können Sie durch ein qualifiziertes Gutachten den Nachweis über einen tatsächlich niedrigeren Wert erbringen. Unsere Sachverständigen erfüllen die Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gemäß Landesgrundsteuergesetz.
Schritt 3: Neuer Grundsteuerwert
Anschließend trifft das Finanzamt auf Grundlage Ihres eingereichten Gutachtens die Entscheidung über einen ggf. zu korrigierenden Grundsteuerwert. Ob ein anderer Grundsteuerwert angesetzt wird, obliegt dem Finanzamt. Eine Gewährleistung hierzu können wir nicht übernehmen.
Unser Angebot
Prüfung der Voraussetzungen
Wir überprüfen, ob der Wert Ihres Grundstücks mehr als 30 % vom festgestellten Wert abweicht. Dies erfolgt anhand Ihrer eingereichten Unterlagen.
Preis: 390 € (zzgl. MwSt.)
Qualifiziertes Gutachten
Wird die 30 %-Grenze überschritten, bieten wir Ihnen die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens an, das den tatsächlichen (niedrigeren) Bodenwert unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Grundstücksmerkmale nachweist.
Preis: Sie erhalten ein individuelles Angebot. Die Kosten der Vorprüfung zur 30 %-Grenze werden reduzierend berücksichtigt.
Ihre Anfrage
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nachstehende Kontaktformular. Ihr Grundstück muss in Baden-Württemberg liegen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind ausgeschlossen. Und so geht es nach Ihrer Anfrage weiter:
① Anfrage versenden ② Eingangsbestätigung erhalten ③ Angebot erhalten und bestätigen ④ Ergebnis bzw. Gutachten erhalten ⑤ Zahlung per Rechnung
FAQ
Welches Modell wird in Baden-Württemberg zur Berechnung des Grundsteuerwerts verwendet?
In Baden-Württemberg wird das sogenannte Bodenwertmodell angewendet, bei dem die Grundsteuer ausschließlich auf Basis der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts berechnet wird. Die Bebauung des Grundstücks spielt dabei keine Rolle. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert.
Was ist ein Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte geben den Durchschnittswert für unbebauten Grund und Boden pro Quadratmeter auf Basis einer Kaufpreissammlung wieder. Bei der Ermittlung der Werte werden beispielsweise Lage, Entwicklungszustand oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Bodenrichtwertzonen gebündelt. Der Bodenrichtwert einer solchen Zone stellt für eine abgrenzbare, überwiegend gleichartige Gruppe von Grundstücken den Wert des Grund und Bodens dar. Ermittelt werden sie von Gutachterausschüssen.
Wer kann ein “qualifiziertes” Gutachten erstellen?
Ein Gutachten ist dann “qualifiziert”, wenn es durch einen Sachverständigen mit besonderer Qualifikation erstellt wurde. Das Gutachten kann also nicht von jedem Gutachter bzw. Sachverständigen erstellt werden. Die besondere Qualifikation können beispielweise Sachverständige nachweisen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind.
Ist ein Einspruch notwendig, um ein Gutachten einreichen zu können?
Nein. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist keine Voraussetzung für die Vorlage eines Gutachtens. Eigentümer können das Gutachten im Rahmen der erstmaligen Feststellung des Grundsteuerwerts, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.