Senken Sie Ihre Grundsteuer durch ein qualifiziertes Gutachten
Die Neuberechnung der Grundsteuer führt bei vielen Grundstückseigentümern zu einer höheren Grundsteuer. Ist auch Ihre Grundsteuer hoch, sollten Sie jetzt handeln. Denn Sie haben die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Grundsteuerwert nachzuweisen. Damit kann die Feststellung einer niedrigeren Grundsteuer bei Ihrem Finanzamt durchgesetzt werden. Bei einem bestehenden Einspruch ist sogar eine rückwirkende Senkung der Grundsteuer durch das Gutachten möglich!
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✓ Kompetent & Qualifiziert: Gutachtenerstellung durch zertifizierte Sachverständige
✓ Unser Versprechen: Ihre potenzielle Ersparnis ist höher als die Gutachtenkosten
Grundsteuer zu hoch?
Ihre Grundsteuer ist zu hoch?
Der Grundsteuerwert ist die Grundlage für die Berechnung der „neuen“ Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Ist dieser Wert aus Ihrer Sicht zu hoch, können Sie mittels eines Gutachtens überprüfen, ob der tatsächliche Grundsteuerwert niedriger liegt.
Gründe für hohe Grundsteuer – Sind Sie betroffen?
Der Grundsteuerwert wird in Baden-Württemberg anhand der gesamten Grundstücksgröße und des Bodenrichtwerts berechnet, indem beide Werte miteinander multipliziert werden. Da immer die volle Grundstücksgröße als Berechnungsgrundlage herangezogen wird und Abweichungen zwischen den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und Ihrem Grundstück nicht berücksichtigt werden, können sich hohe Grundsteuerwerte v. a. in folgenden Fällen ergeben:
- Ihre Grundstücksfläche ist sehr groß.
- Es sind wegen abweichenden Grundstücksqualitäten (z. B. Baulandanteil und Gartenlandanteil) unterschiedliche Bodenwerte für Ihr Grundstück anzusetzen.
- Ihr Grundstück weist eine extreme Hanglage bzw. Topographie oder einen sehr ungünstigen Zuschnitt auf.
- Es bestehen individuelle Belastungen Ihres Grundstücks (z. B. Geh‑, Fahr- und Leitungsrechte, Altlasten, Lärmimmissionen).
Wir senken Ihre Grundsteuer
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Das Landesgrundsteuergesetz ermöglicht Ihnen ein Gutachten einzureichen, wenn der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks um mehr als 30 % vom ermittelten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht. Dies wird in einem ersten Schritt überprüft.
Schritt 2: Qualifiziertes Gutachten
Trifft dies zu, können Sie durch ein qualifiziertes Gutachten den Nachweis über einen tatsächlich niedrigeren Wert erbringen. Unsere Sachverständigen erfüllen die Voraussetzungen für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gemäß Landesgrundsteuergesetz.
Schritt 3: Niedrigere Grundsteuer
Anschließend trifft das Finanzamt auf Grundlage Ihres eingereichten Gutachtens die Entscheidung über einen ggf. zu korrigierenden Grundsteuerwert. Ob ein anderer Grundsteuerwert angesetzt wird, obliegt dem Finanzamt.
Unser Angebot
Prüfung der Voraussetzungen
Wir überprüfen, ob der Wert Ihres Grundstücks mehr als 30 % vom festgestellten Wert abweicht. Dies erfolgt anhand Ihrer eingereichten Unterlagen.
Preis: KOSTENFREI
Qualifiziertes Gutachten
Wird die 30 %-Grenze überschritten, bieten wir Ihnen die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens an, das den tatsächlichen (niedrigeren) Bodenwert unter Berücksichtigung der wertbestimmenden Grundstücksmerkmale nachweist.
Preis: Auf Grundlage der Vorprüfung schätzen wir Ihre Grundsteuerersparnis. Der Preis für das Gutachten wird so kalkuliert, dass Ihre potenzielle Ersparnis in jedem Fall höher ist. Sollte sich im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Gutachtens herausstellen, dass die 30%-Grenze doch nicht überschritten wird, stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung.
Ihre Anfrage
Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das nachstehende Kontaktformular. Ihr Grundstück muss in Baden-Württemberg liegen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind ausgeschlossen. Und so geht es nach Ihrer Anfrage weiter:
① Anfrage versenden ② Eingangsbestätigung erhalten ③ Wir fordern benötigte Unterlagen an ④ Kostenfreie Vorprüfung ⑤ Gutachtenerstellung ⑥ Zahlung per Rechnung
FAQ
Wie viel kostet ein qualifiziertes Gutachten?
Auf Grundlage der Vorprüfung schätzen wir Ihre Grundsteuerersparnis. Der Preis für das Gutachten wird so kalkuliert, dass Ihre potenzielle Ersparnis in jedem Fall höher ist. Sollte sich im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Gutachtens herausstellen, dass die 30%-Grenze doch nicht überschritten wird, stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung.
Wer kann ein “qualifiziertes” Gutachten erstellen?
Ein Gutachten ist dann “qualifiziert”, wenn es durch einen Sachverständigen mit besonderer Qualifikation erstellt wurde. Das Gutachten kann also nicht von jedem Gutachter bzw. Sachverständigen erstellt werden. Die besondere Qualifikation können beispielweise Sachverständige nachweisen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind.
Ist ein Einspruch oder Widerspruch notwendig, um ein Gutachten einreichen zu können?
Nein. Ein Einspruch oder Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist keine Voraussetzung für die Vorlage eines Gutachtens. Wenn Sie das Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt. Dies gilt auch bei nicht bestandskräftigen Grundsteuerwertbescheiden infolge eines eingelegten Einspruchs. Ansonsten gilt der Wert aus dem Gutachten ab dem Folgejahr Ihres Antrags. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann die Grundsteuer rückwirkend gesenkt werden?
Ja, wenn Sie das Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt. Dies gilt auch bei nicht bestandskräftigen Grundsteuerwertbescheiden infolge eines eingelegten Einspruchs. Ansonsten gilt der Wert aus dem Gutachten ab dem Folgejahr Ihres Antrags. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie lange ist der Nachweis einer niedrigeren Grundsteuer gültig?
Der Nachweis bleibt gültig bis zur nächsten gesetzlich festgelegten Hauptfeststellung, die alle sieben Jahre erfolgt oder bis sich die Verhältnisse des Grundstücks (der wirtschaftlichen Einheit) grundlegend ändern.
Was bedeutet die 30%-Schwelle?
Erst wenn der tatsächliche Bodenwert um mehr als 30 % von festgestellten Wert abweicht (d. h. niedriger ist), kann ein qualifiziertes Gutachten erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Schwellenwert-Prüfung erfolgt in einer Vorprüfung. Damit soll gewährleistet werden, dass nur signifikante Abweichungen berücksichtigt werden.
Was ist ein Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte geben den Durchschnittswert für unbebauten Grund und Boden pro Quadratmeter auf Basis einer Kaufpreissammlung wieder. Bei der Ermittlung der Werte werden beispielsweise Lage, Entwicklungszustand oder Bebauungsmöglichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Bodenrichtwertzonen gebündelt. Der Bodenrichtwert einer solchen Zone stellt für eine abgrenzbare, überwiegend gleichartige Gruppe von Grundstücken den Wert des Grund und Bodens dar. Ermittelt werden sie von Gutachterausschüssen.
Welches Modell wird in Baden-Württemberg zur Berechnung des Grundsteuerwerts verwendet?
In Baden-Württemberg wird das sogenannte Bodenwertmodell angewendet, bei dem die Grundsteuer ausschließlich auf Basis der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts berechnet wird. Die Bebauung des Grundstücks spielt dabei keine Rolle. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert werden miteinander multipliziert.


