VER­GNÜ­GUNGS­STÄTTEN- UND PRO­STI­TU­TI­ONS­GE­WER­BE­KONZEPT HEILBRONN

Ob in Klein- oder Groß­städten, in Zeiten in denen es der klas­sische Ein­zel­handel zunehmend schwer hat, drängen neue Nut­zungen nach. Dar­unter neben Dienst­leis­tungs- oder Gas­tro­no­mie­be­trieben auch Wett­büros oder Spiel­hallen. Diese sind häufig nicht nur unschön anzu­sehen, sondern auch ein Indi­kator für die nach­las­sende Attrak­ti­vität des Stand­ort­um­felds. Wie also mit diesen umgehen? Abhilfe kann ein Ver­gnü­gungs­stät­ten­konzept leisten. Dieses ermög­licht es der Ver­waltung rechts­sicher über die Zuläs­sigkeit dieser Betriebe zu entscheiden.

STEUERUNG MIT STRATEGIE

Im ver­gan­genen Jahr wurde für die Stadt Heil­bronn ein umfas­sendes Konzept für die städ­te­bau­liche Steuerung von Ver­gnü­gungs­stätten und Pro­sti­tu­ti­ons­be­trieben erar­beitet. Dabei wurden sowohl gewachsene Struk­turen als auch Pla­nungs­ziele der sich dyna­misch ent­wi­ckelnden Groß­stadt berücksichtigt.

DIE UMSETZUNG

Heil­bronn wächst und ent­wi­ckelt sich rasant weiter. Kon­zepte sind dabei nicht alles, können aber wichtige Leit­linien für eine pla­ne­rische Steuerung geben. So wurde nach dem Mas­terplan Innen­stadt und dem Märkte- und Zen­tren­konzept eine gesamt­städ­tische Kon­zeption für die Steuerung von Ver­gnü­gungs­stätten und Pro­sti­tu­ti­ons­be­trieben erstellt.

Dazu wurde zunächst eine voll­ständige Bestands­auf­nahme rea­li­siert. Hierfür wurden sämt­liche poten­ziell als Ver­gnü­gungs­stätte (z.B. Wett­büros, Spiel­hallen, Nacht­lokale) oder Pro­sti­tu­ti­ons­stätte zu defi­nie­rende Betriebe sowie ihr Stand­ort­umfeld erhoben. Die Bewertung und Doku­men­tation der städ­te­bau­lichen Situation in den Stadt­teilen und Quar­tieren stellt dabei neben den Fest­set­zungen des Bau­ge­setz­buches und der B‑Pläne das wich­tigste Kri­terium für die Zuläs­sigkeit oder den Aus­schluss von Ver­gnü­gungs­stätten dar.

Ent­spre­chend wurden par­allel für alle sen­siblen Stand­ort­be­reiche die Bebau­ungs­pläne dahin­gehend geprüft, ob Aus­sagen über eine Zuläs­sigkeit getroffen werden. Gerade alte Bebau­ungs­pläne ermög­lichen häufig die Ansiedlung von Ver­gnü­gungs­stätten in Bereichen, wo sie nicht erwünscht sind. Im Anschluss an die Bestands­auf­nahme wurde gemeinsam mit den betei­ligten Fachämtern ein gesamt­städ­ti­sches Konzept ent­wi­ckelt und sowohl Posi­tiv­ge­biete als auch Nega­tiv­ge­biete fest­gelegt. Während in den Stadt­teilen Ver­gnü­gungs- und Pro­sti­tu­ti­ons­be­triebe weit­gehen aus­ge­schlossen sind, ist eine Ansiedlung in Heil­bronn grund­sätzlich wei­terhin möglich. Aller­dings nur dort, wo keine nega­tiven Aus­wir­kungen zu erwarten sind und ange­stammte Nut­zungen nicht ver­drängt werden.

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