VERGNÜGUNGSSTÄTTEN- UND PROSTITUTIONSGEWERBEKONZEPT HEILBRONN
Ob in Klein- oder Großstädten, in Zeiten in denen es der klassische Einzelhandel zunehmend schwer hat, drängen neue Nutzungen nach. Darunter neben Dienstleistungs- oder Gastronomiebetrieben auch Wettbüros oder Spielhallen. Diese sind häufig nicht nur unschön anzusehen, sondern auch ein Indikator für die nachlassende Attraktivität des Standortumfelds. Wie also mit diesen umgehen? Abhilfe kann ein Vergnügungsstättenkonzept leisten. Dieses ermöglicht es der Verwaltung rechtssicher über die Zulässigkeit dieser Betriebe zu entscheiden.
DIE UMSETZUNG
Heilbronn wächst und entwickelt sich rasant weiter. Konzepte sind dabei nicht alles, können aber wichtige Leitlinien für eine planerische Steuerung geben. So wurde nach dem Masterplan Innenstadt und dem Märkte- und Zentrenkonzept eine gesamtstädtische Konzeption für die Steuerung von Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetrieben erstellt.
Dazu wurde zunächst eine vollständige Bestandsaufnahme realisiert. Hierfür wurden sämtliche potenziell als Vergnügungsstätte (z.B. Wettbüros, Spielhallen, Nachtlokale) oder Prostitutionsstätte zu definierende Betriebe sowie ihr Standortumfeld erhoben. Die Bewertung und Dokumentation der städtebaulichen Situation in den Stadtteilen und Quartieren stellt dabei neben den Festsetzungen des Baugesetzbuches und der B‑Pläne das wichtigste Kriterium für die Zulässigkeit oder den Ausschluss von Vergnügungsstätten dar.
Entsprechend wurden parallel für alle sensiblen Standortbereiche die Bebauungspläne dahingehend geprüft, ob Aussagen über eine Zulässigkeit getroffen werden. Gerade alte Bebauungspläne ermöglichen häufig die Ansiedlung von Vergnügungsstätten in Bereichen, wo sie nicht erwünscht sind. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme wurde gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern ein gesamtstädtisches Konzept entwickelt und sowohl Positivgebiete als auch Negativgebiete festgelegt. Während in den Stadtteilen Vergnügungs- und Prostitutionsbetriebe weitgehen ausgeschlossen sind, ist eine Ansiedlung in Heilbronn grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings nur dort, wo keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind und angestammte Nutzungen nicht verdrängt werden.
- RECHTLICHE SITUATION
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