IMMO­BI­LI­EN­BE­WERTUNG

Die GMA verfügt über jahr­zehn­te­lange Erfahrung in der Analyse und Bewertung von Immo­bilien und Immo­bi­li­en­märkten. Wir unter­stützen Kom­munen gut­ach­terlich bei der Wert­ermittlung für An- und Ver­kaufs­ent­schei­dungen sowie in kom­plexen Wert­ermitt­lungs­fragen wie bei­spiels­weise der sanie­rungs­be­dingten Boden­wert­stei­gerung. Grund­stücks­ei­gen­tümer pro­fi­tieren von sach­ver­stän­digen und rechts­si­cheren Verkehrswertgutachten. 

MARKT & STANDORT > OBJEKT > WERT

Unser Bera­tungs­ansatz ist die ganz­heit­liche Betrachtung von Markt, Standort, Objekt und Wert. Abge­si­cherte Analyse- und Bewer­tungs­me­thoden und tiefe Markt­kenntnis gewähr­leisten belastbare Ergeb­nisse für Ihren Wert­ermitt­lungs­anlass und einen schnellen Zugang zu allen rele­vanten Infor­ma­tionen. Unsere Immo­bi­li­en­be­wertung erfolgt sach­ver­ständig und rechtssicher.

Unsere Gut­achter sind zer­ti­fi­zierte sowie öffentlich bestellte und ver­ei­digte Sach­ver­ständige, deren Qua­li­täts­an­for­de­rungen von unab­hän­gigen Stellen regel­mäßig über­wacht werden (über Fort­bil­dungen und Über­wa­chungs­gut­achten). Dadurch ist gewähr­leistet, dass die Gut­achten auch vor Finanz­ämtern, Behörden und Gerichten aner­kannt werden.

 

Für Kom­munen

WERT­ERMITTLUNG IN SANIERUNGSGEBIETEN

In Sanie­rungs­ge­bieten unter­stützen wir Sie mit der Wertermittlung

  • von Anfangs­werten und End­werten (Zustand vor und nach der Sanierung) zur Ermittlung der sanie­rungs­be­dingten Boden­wert­erhöhung (Anfangs- und End­wert­gut­achten)
  • von sanie­rungs­un­be­ein­flussten Werten und Neu­ord­nungs­werten zur Ermittlung der Werte bei An- und Verkauf von Grund­stücken.

Die Gut­achten dienen als Grundlage u. a. für die Ermittlung von Aus­gleichs­be­trägen oder Ablö­se­be­trägen (§154 BauGB) oder können für Preis­prü­fungen (§153 BauGB) her­an­ge­zogen werden.

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VER­KEHRS­WERT­GUT­ACHTEN FÜR SPE­ZI­AL­IM­MO­BILIEN UND KOM­PLEXE LIEGENSCHAFTEN

Spe­zi­al­im­mo­bilien zeichnen sich durch eine besondere Nutzung, objekt­spe­zi­fische Grund­stücks­merkmale und häufig ein­ge­schränkte Markt­gän­gigkeit aus. Typi­sierte Bewer­tungs­an­sätze sind hier in der Regel nur ein­ge­schränkt anwendbar und erfordern eine indi­vi­duelle Her­an­ge­hens­weise. Die GMA verfügt über aus­ge­wiesene Erfahrung in der Bewertung von Spe­zi­al­im­mo­bilien oder misch­ge­nutzten Grund­stücken und Arealen. Je nach Bewer­tungs­anlass kommen geeignete Ver­fahren unter Beachtung der Immo­WertV und aner­kannter Bewer­tungs­grund­sätze zum Einsatz. Die Gut­achten dienen als belastbare Ent­schei­dungs­grundlage u. a. für Trans­ak­tionen oder stra­te­gische Investitionsentscheidungen.

VER­KEHRS­WERT­GUT­ACHTEN FÜR WOHN- UND GEWERBEIMMOBILIEN

Der Immo­bi­li­enwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wert­ermitt­lungs­an­lässe die wesent­liche Ent­schei­dungs­grundlage. Die GMA ermittelt den Ver­kehrswert (Marktwert) von Wohn­im­mo­bilien, Gewer­be­im­mo­bilien und misch­ge­nutzten Immo­bilien auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objekt­analyse und einer detail­lierten Bewertung der wert­be­stim­menden Para­meter im Rahmen eines aus­führ­lichen Wert­gut­achtens nach Immo­WertV und ein­schlä­giger Bewertungsgrundsätze.

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Für Pri­vat­kunden

VER­KEHRS­WERT­GUT­ACHTEN

Der Immo­bi­li­enwert ist bei Erbaus­ein­an­der­set­zungen und Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zungen (z. B. Scheidung) eine wesent­liche Ent­schei­dungs­grundlage. Die GMA ermittelt den Ver­kehrswert (Marktwert) einer Immo­bilie auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objekt­analyse und einer detail­lierten Bewertung der wert­be­stim­menden Para­meter im Rahmen eines aus­führ­lichen Wert­gut­achtens nach Immo­WertV und ein­schlä­giger Bewertungsgrundsätze.

GRUND­STEU­ER­GUT­ACHTEN

Im Rahmen der Neu­be­rechnung der Grund­steuer sind die Grund­stücks­ei­gen­tümer in Baden-Würt­temberg oftmals mit höheren Steu­er­be­las­tungen kon­fron­tiert. Ist Ihr Grund­steu­erwert aus Ihrer Sicht zu hoch, haben Sie die Mög­lichkeit durch ein qua­li­fi­ziertes Gut­achten einen nied­ri­geren tat­säch­lichen Wert nach­zu­weisen. Damit kann die Fest­stellung eines kor­ri­gierten Grund­steu­er­werts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden. Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier.

STEU­ER­GUT­ACHTEN

Bei der Fest­setzung der Erbschaft‑ oder Schen­kung­steuer durch das Finanzamt wird der Immo­bi­li­enwert anhand typi­sierter Ver­fahren nach dem Bewer­tungs­gesetz (BewG) bestimmt. Liegt der tat­säch­liche Wert der Immo­bilie unter dem fest­ge­stellten Steu­erwert (z. B. auf­grund eines ver­al­teten Zustands oder Belas­tungen im Grundbuch), kann ein nied­ri­gerer gemeiner Wert durch ein Gut­achten nach­ge­wiesen werden. Das Gut­achten dient als belastbare Grundlage für die Kor­rektur des Steu­er­werts gegenüber dem Finanzamt im Rahmen von Erbschaft‑ und Schenkungsteuerverfahren.

Darüber hinaus erstellt die GMA Rest­nut­zungs­dau­er­gut­achten zum Nachweis einer ver­kürzten tat­säch­lichen Rest­nut­zungs­dauer bei ver­mie­teten Immo­bilien. Dies ermög­licht eine höhere steu­er­liche Abschreibung und damit eine nach­haltige Opti­mierung der lau­fenden Besteuerung.

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