MARKT & STANDORT > OBJEKT > WERT
Unser Beratungsansatz ist die ganzheitliche Betrachtung von Markt, Standort, Objekt und Wert. Abgesicherte Analyse- und Bewertungsmethoden und tiefe Marktkenntnis gewährleisten belastbare Ergebnisse für Ihren Wertermittlungsanlass und einen schnellen Zugang zu allen relevanten Informationen. Unsere Immobilienbewertung erfolgt sachverständig und rechtssicher.
LEISTUNGEN
Unsere Gutachter sind zertifizierte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, deren Qualitätsanforderungen von unabhängigen Stellen regelmäßig überwacht werden (über Fortbildungen und Überwachungsgutachten). Dadurch ist gewährleistet, dass die Gutachten auch vor Finanzämtern, Behörden und Gerichten anerkannt werden.
Für Kommunen
WERTERMITTLUNG IN SANIERUNGSGEBIETEN
In Sanierungsgebieten unterstützen wir Sie mit der Wertermittlung
- von Anfangswerten und Endwerten (Zustand vor und nach der Sanierung) zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (Anfangs- und Endwertgutachten)
- von sanierungsunbeeinflussten Werten und Neuordnungswerten zur Ermittlung der Werte bei An- und Verkauf von Grundstücken.
Die Gutachten dienen als Grundlage u. a. für die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen oder Ablösebeträgen (§154 BauGB) oder können für Preisprüfungen (§153 BauGB) herangezogen werden.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN FÜR SPEZIALIMMOBILIEN UND KOMPLEXE LIEGENSCHAFTEN
Spezialimmobilien zeichnen sich durch eine besondere Nutzung, objektspezifische Grundstücksmerkmale und häufig eingeschränkte Marktgängigkeit aus. Typisierte Bewertungsansätze sind hier in der Regel nur eingeschränkt anwendbar und erfordern eine individuelle Herangehensweise. Die GMA verfügt über ausgewiesene Erfahrung in der Bewertung von Spezialimmobilien oder mischgenutzten Grundstücken und Arealen. Je nach Bewertungsanlass kommen geeignete Verfahren unter Beachtung der ImmoWertV und anerkannter Bewertungsgrundsätze zum Einsatz. Die Gutachten dienen als belastbare Entscheidungsgrundlage u. a. für Transaktionen oder strategische Investitionsentscheidungen.
VERKEHRSWERTGUTACHTEN FÜR WOHN- UND GEWERBEIMMOBILIEN
Der Immobilienwert ist für den Kauf oder Verkauf, aber auch für weitere Wertermittlungsanlässe die wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die GMA ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und mischgenutzten Immobilien auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objektanalyse und einer detaillierten Bewertung der wertbestimmenden Parameter im Rahmen eines ausführlichen Wertgutachtens nach ImmoWertV und einschlägiger Bewertungsgrundsätze.
Für Privatkunden
VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Der Immobilienwert ist bei Erbauseinandersetzungen und Vermögensauseinandersetzungen (z. B. Scheidung) eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Die GMA ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie auf Basis einer Markt‑, Standort- und Objektanalyse und einer detaillierten Bewertung der wertbestimmenden Parameter im Rahmen eines ausführlichen Wertgutachtens nach ImmoWertV und einschlägiger Bewertungsgrundsätze.
GRUNDSTEUERGUTACHTEN
Im Rahmen der Neuberechnung der Grundsteuer sind die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg oftmals mit höheren Steuerbelastungen konfrontiert. Ist Ihr Grundsteuerwert aus Ihrer Sicht zu hoch, haben Sie die Möglichkeit durch ein qualifiziertes Gutachten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen. Damit kann die Feststellung eines korrigierten Grundsteuerwerts bei Ihrem Finanzamt gefordert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
STEUERGUTACHTEN
Bei der Festsetzung der Erbschaft‑ oder Schenkungsteuer durch das Finanzamt wird der Immobilienwert anhand typisierter Verfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bestimmt. Liegt der tatsächliche Wert der Immobilie unter dem festgestellten Steuerwert (z. B. aufgrund eines veralteten Zustands oder Belastungen im Grundbuch), kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Das Gutachten dient als belastbare Grundlage für die Korrektur des Steuerwerts gegenüber dem Finanzamt im Rahmen von Erbschaft‑ und Schenkungsteuerverfahren.
Darüber hinaus erstellt die GMA Restnutzungsdauergutachten zum Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer bei vermieteten Immobilien. Dies ermöglicht eine höhere steuerliche Abschreibung und damit eine nachhaltige Optimierung der laufenden Besteuerung.

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